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   BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12   

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https://dejure.org/2013,36372
BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12 (https://dejure.org/2013,36372)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - VII ZR 275/12 (https://dejure.org/2013,36372)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - VII ZR 275/12 (https://dejure.org/2013,36372)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 633 Abs 1 BGB vom 09.12.1976
    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei fehlendem Gefälle einer Hof- und Zugangsfläche

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 633 Abs. 1 a. F.
    Mangel im Werkvertragsrecht: erwartbarer Qualitäts- und Komfortstandard als Maßstab

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Gefälles zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser auf einer Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsbeschreibungen in Bauverträgen nicht abschließend; erforderliches Gefälle für Regenwasserabfluss; vorauszusehende Beschaffenheit; Nachbesserung; Mängelbeseitigung; vereinbarter Qualitätszustand; Komfortzustand

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorliegen eines Mangels (hier: fehlendes Gefälle auf Hoffläche) bei Abweichen vom dem Vertrag zugrundliegenden Qualitätsstandard

  • rewis.io

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei fehlendem Gefälle einer Hof- und Zugangsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB a.F. § 633 Abs. 1
    Erforderlichkeit eines Gefälles zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser auf einer Hof- und Zugangsfläche einer Wohnanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss die Zugangsfläche einer Wohnanlage ein Gefälle aufweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erwartete Gefälle der Zugangsfläche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch nicht in Bauträgerverträgen genannte Leistungsbeschreibungen können geschuldet sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkannte Regeln der Technik gelten auch, wenn sie nicht niedergeschrieben sind

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Qualitätsanforderungen ergeben sich nicht nur aus der Baubeschreibung

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Hof- und Zufahrtsfläche ohne Gefälle - Ausführung mangelhaft?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gefälle bei Hof- und Zugangsflächen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Anerkannte Regeln der Technik

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch nicht in Bauträgerverträgen genannte Leistungsbeschreibungen können geschuldet sein

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Allgemein anerkannte Regeln der Technik - sind nicht ausschließlich in veröffentlichten Regelwerken niedergelegt

  • lutzabel.com (Rechtsprechungsübersicht)

    Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung

  • weka.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Werkvertraglich geschuldeter Erfolg - Ausbildung von Gefälle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anerkannte Regeln der Technik gelten auch, wenn sie nicht niedergeschrieben sind

Besprechungen u.ä. (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Qualitätsanforderungen ergeben sich nicht nur aus der Baubeschreibung

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt es nicht nur schriftlich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Zugangsfläche ein Gefälle aufweisen? (IBR 2014, 73)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" sind nicht nur in schriftlichen Regelwerken enthalten! (IBR 2014, 74)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 620
  • MDR 2014, 210
  • NZBau 2014, 160
  • NZM 2014, 281
  • BauR 2014, 547
  • ZfBR 2014, 143
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Entsprechende Qualitätsanforderungen können sich nicht nur aus dem Vertragstext, sondern auch aus sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfeldes, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - VII ZR 54/07, BGHZ 181, 225 Rn. 12; Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346 Rn. 25).

    Entspricht das versprochene Bauwerk dem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard, kann der Besteller in der Regel auch die Ausführung nicht näher beschriebener Details in diesem Standard verlangen und muss sich nicht mit einem Mindeststandard zufrieden geben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346 Rn. 25).

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Entsprechende Qualitätsanforderungen können sich nicht nur aus dem Vertragstext, sondern auch aus sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfeldes, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben (BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - VII ZR 54/07, BGHZ 181, 225 Rn. 12; Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346 Rn. 25).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    In diesem Fall ist jedoch zu prüfen, inwieweit der Besteller im Wege der Vorteilsausgleichung verpflichtet ist, Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82, BGHZ 91, 206, 209 ff.).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Die Leistung des Unternehmers ist danach nur vertragsgerecht, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244, 247; Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04, BauR 2006, 375, 376 = NZBau 2006, 112).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Die Leistung des Unternehmers ist danach nur vertragsgerecht, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244, 247; Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04, BauR 2006, 375, 376 = NZBau 2006, 112).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Der Besteller kann jedoch dann die Mängelbeseitigungskosten für andere Maßnahmen abrechnen, wenn auf andere Weise das vertragsgemäße Werk nicht hergestellt werden kann, etwa weil mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen die nach dem Vertrag vereinbarte oder vorausgesetzte Funktionstauglichkeit nicht zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 20. November 1986 - VII ZR 360/85, BauR 1987, 207, 208).
  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12
    Diese wäre ebenso maßgeblich wie eine geschriebene Regel (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - VII ZR 131/93, BauR 1995, 230, 231).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Die nach § 3 Abs. 1 S. 1, 2 BauO NRW zu beachtenden allgemein anerkannten Regeln der Technik bedürfen indes nicht zwingend einer förmlichen Anerkennung; insoweit ist jedoch regelmäßig - wie auch durch die Staatsanwaltschaft Duisburg im Ermittlungsverfahren grundsätzlich geschehen - die Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich, um den konkreten Prüfungsmaßstab zu ermitteln (vgl. etwa BGH, NJW 2014, 620 f.; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, 60. AL, Februar 2008, sowie 39. EL, Oktober 2001, § 3 Rn. 45, 52).
  • BGH, 25.06.2015 - VII ZR 220/14

    VOB-Vertrag: Darlegungslast des Auftraggebers bei Geltendmachung von

    Vielmehr sind bei der Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung auch die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2013 - VII ZR 275/12, BauR 2014, 547 Rn. 11 = NZBau 2014, 160).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter Planungsleistungen

    Zwar wird im Baurecht bei - nicht in DIN-Normen gefassten - allgemein anerkannten Regeln der Technik im Einzelfall das Gericht sachverständige Hilfe benötigen, da es sich dabei - ähnlich Handelsbrauch bzw. Gewohnheitsrecht - um ungeschriebene Regeln der Fachwelt handelt, wobei das Gericht indes auch dabei die entsprechenden Ausführungen des Sachverständigen anschließend selbständig nachvollziehen muss (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2013, VII ZR 275/12, BauR 2014, 160; Werner/Pastor, a.a.O.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 18. Teil, Rn 37, 6. Teil, Rn 33 mwN).
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